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Fundsachen
Pflichten des Finders
Sie sind dazu verpflichtet alle Gegenstände, die Sie in Gadebusch und den amtsangehörigen Gemeinden finden und die offenbar mehr als 10 EUR wert sind, beim Bürgerbüro als Fundgegenstand melden. Tiere haben einen ideellen Wert. Melden Sie also bitte jedes gefundene, zugelaufene oder zugeflogene Tier beim Fundbüro.
Ansprüche des Finders
Der Finder hat Anspruch auf
- den Ersatz von Aufwendungen
- den Finderlohn
Wo können Sie Fundsachen abgeben bzw. abholen?
Das "Fundbüro" ist Teil des Bürgerbüros im Rathaus. Dort oder bei der Polizei können Fundstücke abgeliefert werden. Abholen können Sie verlorene Gegenstände nur persönlich beim Bürgerbüro.
Ansprechpartner/in
Frau Carina Rachow | |
Rathaus - Nebengebäude, Zimmer 10 // EG Am Markt 1 19205 Gadebusch Telefon: 03886 2121-50 Telefax: 03886 2121-21 E-Mail: c.rachow@gadebusch.info |
Organisationseinheiten
Bürgerbüro | |
Am Markt 1 19205 Gadebusch Telefon: 03886 2121-50 Telefax: 03886 2121-21 |